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gepflanzte Bäume
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7 Fragen zum Kreuzhorst-Debakel

Jetzt schreibt Otto pflanzt!  an Minister Özdemir

Die Stämme gefällter Bäume im Naturschutzgebiet Kreuzhorst, einer von 19 Poltern, aufgenommen am 11.03.2023

Eines muss klar sein: Wir lassen nicht locker.

Die Kern-Aufgabe von Otto pflanzt! ist das Pflanzen von Bäumen zum Schutz  des Klimas und der Biodiversität – denn Naturschutz ist auch Menschen-Schutz. Und deshalb schauen wir auch nicht nicht tatenlos zu, wenn in einem Naturschutzgebiet wie der Kreuzhorst Hunderte oder gar Tausende  von Eichen und Eschen gefällt werden – und das „mit der Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg“.

Am 14. April gab es endlich den seit einem Monat vom NABU geforderten Ortstermin.
Dabei mussten sich Verwaltung und Landesforst kritischen Fragen gefallen lassen.

1. Gab es vor Beginn der Arbeiten eine FFH-Verträglichkeitsprüfung?
(Ziel dieser Prüfung ist es, auszuschließen, dass die Eingriffe mit hinreichender Wahrscheinlichkeit keine erhebliche Beeinträchtigung auf die vorhandenen  Schutzgüter zur Folge haben.)

Antwort: Ja. Allerdings handelt es sich um eine Vorprüfung, und diese liegt bereits rund fünf Jahre zurück. Dabei wurden u. a. Mopsfledermaus, Biber, Heldbock, Eremit und Hirschkäfer nachgewiesen. Und: Durch die  Schadereignisse in der Esche sind die Tabellen von 2018 – sowie auch die Entwicklungsprognosen – gar nicht mehr gültig. Sie müssen erneuert werden.

Laut einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bautzen vom 09.06.2020 ist eine FFH-Prüfung für eine derartige Maßnahme allerdings vorgeschrieben. Darauf weist die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB hin, die damals die Grüne Liga im Streit um den Leipziger Auwald vertrat. Und: Auch die von Forstbetrieben gern zitierte “gute fachliche Praxis” stellt keine Freistellung von Pflichten dar – dies bestätigte erst kürzlich der EuGH in einem Prozess, den die EU-Kommission gegen Polen geführt hat.

2. Warum wurde eine etwa 200 Jahre alte Eiche gefällt, nachweislich Habitat des Heldbocks (Cerambyx cerdo), der gemäß FFH-Richtlinie (Anhang1 und 4) geschützt und in Deutschland vom Aussterben bedroht ist (Rote Liste 1)?

Antwort: Dies sei „bedauerlich“, es hätte „nicht passieren dürfen“, so der Forstbetrieb Altmark.

3. Wie konnte ein solcher Fehlschlag überhaupt passieren?

Antwort: Es habe „sprachliche Barrieren“ bei der Einweisung gegeben, so Revierförster Jens Dedow.

4. Wie viel Holz wurde der Kreuzhorst auf einmal entnommen?

Antwort: Etwa 1500 Festmeter – das behauptet Förster Dedow. Die – äußerst  vorsichtige – Schätzung von Otto pflanzt! nach eingehender Besichtigung ergab hingegen rund  2500 Festmeter allein auf den 19 angelegten Poltern (Holzstapeln), dazu noch etliche einzeln liegende Stämme.

5. Warum wurde überhaupt derart massiv in das Naturschutzgebiet eingegriffen und dabei mit Havestern der Waldboden  zerwühlt und verdichtet – anstatt mit bodenschonenden Maßnahmen bei einer regelmäßigen, sanften Pflege? Das wollte der NABU wissen.

Antwort des Forstbetriebs Altmark: Über lange Jahre gab es durch altes DDR- Recht (NSG Verordnung / Behandlungsrichtlinie Kreuzhorst vom 30.09.1975) keine eindeutige Regelung zu den Eingriffsmöglichkeiten, daher sei vieles über lange Zeit liegengeblieben. Und: Für die Wirtschaftlichkeit werden Maßnahmen im Revier zusammengefasst und größere Lose gebildet, auch, um überhaupt Angebote der Unternehmen zu erhalten. Die Ausschreibung sei damit nach EU-Recht erfolgt und sei, wenn alle notwendigen Kompetenzen der Firma vorlägen, legitim.

6. Warum wurde dieser „Kahlschlag“ (so bezeichnete es die Volksstimme) überhaupt durchgeführt?

Antwort: Umweltamt und Forstbetrieb bestreiten, dass es sich überhaupt um einen Kahlschlag handelt. Allerdings ist dieser Begriff nicht genau definiert und beschreibt lediglich das Schlagen aller ausgewachsenen Bäume auf einer bestimmten Waldfläche. Umstritten ist im Übrigen, ob man von einem “Kahlschlag” sprechen kann, wenn der Forst einzelne Bäume als “Überhälter” auf der Fläche stehenlässt. Allerdings: Für Käfer wie den geschützten Heldbock ist das Fehlen von Nachbarbäumen tödlich, da dies die Vermehrung verhindert.
Jens Dedow sagt: Diese „Cluster“ – gemeint sind Abholzungen auf Flächen von jeweils ca. einem Hektar – seien notwendig für das Nachpflanzen von Eichen, einer Baumart, die viel Licht benötigt. Anderenfalls entwickle sich der Wald nicht in der gewünschten Art. Laut FFH-Vorprüfung spiegelt eine Kulturgröße von einem Hektar eine „sinnvolle Kombination von Ökologie und Ökonomie
wider.

Gern verschwiegen werden die Nachteile. Das Zentrum Wald Forst Holz in Weihenstephan sagt, Kahlschläge bringen „eine ganze Reihe von Problemen” mit sich, denn: “Auf einer Kahlfläche ändern sich schlagartig die Lichtverhältnisse und kleinklimatischen Verhältnisse. Nährstoffe werden aus dem Boden ausgewaschen, der Humus wird sehr schnell umgesetzt. Schon vorhandene Pflanzen sind nun der vollen Sonne ausgesetzt oder müssen gegebenenfalls mit Frostereignissen kämpfen. Sie haben den Schutz des Altbestandes nicht mehr.“
In Bayern bedürfen Kahlschläge in S
chutzwäldern deshalb übrigens einer besonderen Erlaubnis.

7. Warum wurde die Öffentlichkeit nicht im Vorfeld über die Fäll-Aktion und deren Grund informiert?

Antwort von Matthias Formella, Sachgebietsleiter in der Betriebsleitung des Landesforstbetriebs und u. a. verantwortlich für den Naturschutz): „Die Betriebsleitung empfiehlt allen Forstrevieren, die in sensiblen Gebieten arbeiten, eine Information über die Presse abzugeben. Im Wesentlichen erfolgt dies z. T., oftmals aber auch nicht, da die Alltagsgeschäfte und die immer schwierigeren Rahmenbedingungen (keine Baumart mehr, die keine Probleme hat, Klima, Käfer etc.) so etwas in den Hintergrund treten lassen. “

 

Otto pflanzt! e. V. hat jetzt einen Brief an Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen), den zuständigen Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft,  verfasst.

Wir haben ihm unsere Sorgen um die Kreuzhorst und die Fäll-Praxis im Allgemeinen geschildert – die ihre Maßnahmen immer wieder mit der „guten fachlichen Praxis“ begründet. Wir haben Herrn Özdemir aufgefordert, bei der anstehenden Novellierung des über 50 Jahre alten Bundeswaldgesetzes endlich Naturschutzaspekten Rechnung zu tragen, wie sie bereits seit Langem auch vom renommierten Wissenschaftler Prof. Pierre Ibisch (Hochschule Eberswalde) oder von dem prominenten Förster Peter Wohlleben gefordert werden.

Wenn wir Antwort haben, werden wir selbstverständlich hier wieder darüber berichten.
Wir bleiben dran!

Cem Özdemir
Quelle: BMEL / Janine Schmitz / Photothek